Satzung des Vereins "Om Shivom Nepal" e.V.
Artikel 1
Name und Sitz:
Der Verein führt den Namen
Om Shivom Nepal e.V.
Verein für soziale Projekte in Nepal
Er hat den Sitz in Lörrach und wird dort in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen.
Artikel 2
Zweck und Ziel:
( 1 )
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
( 2 )
Zweck und Ziel des Vereins ist:
Die Bestehenden, die geplanten und neue soziale Projekte von Omari in Nepal finanziell zu fördern und zu unterstützen.
Die sozialen Projekte von Omari in Nepal sind Teil und ein äußerer Ausdruck ihres Gesamtwerkes; Menschen aller Nationen und aller Religionszugehörigkeit darin zu fördern, sich selbst zu finden, Erfüllung in der jeweils eigenen Kraft zu finden, sowie ihren Gemeinschaftssinn, die bedingungslose Liebe, den Respekt, die Toleranz und die Verantwortung untereinander zu fördern, um dadurch einen Beitrag zum Weltfrieden unter den Völkern und Nationen zu leisten. Hierzu werden Vorträge und Beratungen angeboten.
A: Bestehende soziale Projekte
a. Linderung akuter Not.
b. Vermittlung von Schulpatenschaften an bedürftige Kinder in: Sainbu, Baisephati, Kokana, Bungmati , Zunikel, Champpi und Umgebung.
B: Geplante soziale Projekte:
a. Armenspeisung.
b. Kostenlose ärztliche Versorgung der Menschen.
c. Beschaffung von Arbeitsplätzen für alleinstehende Mütter.
d. Gesundheit – und Hygieneprogramme als Vorsorge.
e. Unterstützung von Brandopfern ( Gasunfälle )
f. Müllbeseitigung.
g. Beschaffung von Arbeitsplätzen.
C: Zukunftsprojekte:
a. Aufbau von Kindergärten.
b. Aufbau von Dorfschulen.
c. Vermittlung von Patenschaften für die finanzielle Unterstützung zur Berufsausbildung an bedürftige Jugendliche.
d. Vermittlung von Patenschaften für die finanzielle Unterstützung des Studiums an bedürftige Abiturienten.
e. Aufbau eines Wohnhauses mit Werkstatt für: Obdachlose Straßenkinder. Familienlose Menschen. Behinderte alleinstehende Personen.
D: Organisation in Nepal:
a. Die 3 Organisatoren in Nepal, treffen alle anfallenden Entscheidungen die im Sinne der Satzung des Vereins sind, in Nepal vor Ort.
b. Die Verwirklichung der Steuer begünstigten Zwecke und die Mittelverwendung im Ausland sind ein Mal im Jahr durch entsprechende Nachweise zu belegen z.B. Bestätigung der deutschen Botschaft in Nepal.
Artikel 3
Mitgliedschaft:
( 1 )
Vereinsaufnahmebedingungen:
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, unabhängig von Herkunft, Religion und Nationalität, die Zweck und Ziel des Vereins nach Artikel 2 anerkennt und unterstützt.
Mitglieder – Aufnahme unter 18 Jahren erfolgt mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied wird mit einer Vereinsmitglied – Nummer geführt.
Der Mitglieder - Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitglieder - Jahresbeitrag wird durch Einzugsermächtigung abgebucht.
( 2 )
Die Mitgliedschaft endet durch:
a. Tod des Mitglieds.
b. Austritt des Mitglieds durch schriftliche Kündigung an den Schatzmeister. Die Kündigung muss bis zum 30. September eingegangen sein und wird zum Jahresende wirksam.
c. Durch Ausschluss, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Interessen des Vereins schädigt.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Artikel 4
Vereinsorgane:
a. Der Vorstand.
b. Der erweiterte Vorstand.
c. Die Mitgliederversammlung.
Artikel 5
Vorstand, erweiterter Vorstand, Ehrenvorstand:
( 1 )
A: Vorstand:
Der Vorstand besteht aus dem:
1. und 2. Vorsitzenden. Schatzmeister. Schriftführer. Spendenorganisator.
1. Organisator in Nepal.
Der Vorstand wird auf Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
B: Erweiterter Vorstand:
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
1. und 2. Beisitzer.
1. und 2. Kassenprüfer. Pressesprecher.
Die Mitgliederversammlung kann weitere Spendenorganisatoren wählen, diese haben keine Vorstandfunktion, wenn sie kein Amt innehaben.
Der erweiterte Vorstand wird auf Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist ausgeschlossen. Nach einem Jahr aussetzen, ist eine Wahl wieder möglich. Beim Pressesprecher, ist die Wiederwahl möglich.
( 2 )
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1.Vorstand und den 2. Vorstand (gem. § 26 BGB ) vertreten.
Sie sind jederzeit einzeln Vertretungberechtigt.
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor.
Der Vorstand kann für die Durchführung von Rechtsgeschäftenund Handlungen jeder Art Vereinsmitglieder ermächtigen.
Die Vorstand - Sitzungen finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens zwei Mal im Jahr. Die Vorstandsitzungen können durch persönliche Zusammenkunft erfolgen oder per Email-Konferenz.
Die Organisatoren – Sitzungen in Nepal finden ein Mal im Quartal statt.
Über alle Sitzungen des Vorstands, des erweiterten Vorstands,der Organisatoren in Nepal, sowie der Mitgliederversammlung werden Protokolle angefertigt, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind.
Die Protokolle sind weiterzuleiten an:
1.Vorstand, Organisator in Nepal, Schriftführer und an den 1. Kassenprüfer.
Zusätzlich werden die Protokolle bei Sitzungen des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes an die jeweiligen Sitzungsteilnehmer per Email weitergeleitet.
Alle Mitglieder erhalten ein Protokoll der Jahreshauptversammlung.
( 3 )
Der Schatzmeister verwaltet das Vereinskonto und führt ordnungsgemäß Buch über Einnahmen und Ausgaben. Er nimmt Zahlungen für den Verein gegen Quittung entgegen. Ebenso betreut der Schatzmeister die Verein – Beitritt – und Austritt – Erklärungen, sowie die Patenschaften in Nepal.
Der Schatzmeister legt der Mitgliederversammlung Rechenschaft abund erstellt einen Haushaltsplan.
Entlastung erteilt der 1. und 2. Kassenprüfer, sowie die Mitgliederversammlung
C: Ehrenvorstand:
Ehrenvorstand kann jede Person, unabhängig von Herkunft, Religion und Nationalität werden.
Die Ehrenvorstände haben keine Vorstand - Funktionen, wenn sie kein Amt innehaben. Sie sind wahlberechtigt.
Artikel 6
Mitgliederversammlung:
( 1 )
Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder mindestens 1 Monat vor der Versammlung, mit Angabe der Tagesordnung schriftlich ein.
( 2 )
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies verlangen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert.
( 3 )
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die im Gesetz und in dieser Satzung festgelegten Aufgaben, insbesondere:
a. Für die Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes.
b. Für die Entgegennahme und Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes des Schatzmeisters.
c. Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters.
d. Für die Wahl des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes.
e. Für die Änderung der Satzung.
f. Für die Festsetzung der Mitglieder – Jahresbeiträge.
g. Für die Festsetzung der Patenschaft - Jahresbeiträge.
h. Die Mitgliederversammlung kann weitere Spendenorganisatoren ernennen, diese haben keine Vorstandfunktion, wenn sie kein Amt innehaben.
i. Für die Ernennung von Ehren – Vorständen.
j. Für die Auflösung des Vereins.
( 4 )
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder und mindestens 2 Mitglieder des erweiterten Vorstands anwesend sind. Bevollmächtigung ist möglich.
Briefwahl ist möglich.
Artikel 7
Verwendung des Vermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an den Verein Govinda e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Govinda e.V. , Bahnhofstraße 65, D-73430 Aalen - Registernummer: VR 500649
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.